Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

16. Juli 2014
von Michael Scheuch
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VPB: Bauherren müssen Sicherheiten vereinbaren

(PM) Bauherren haben ein Recht auf Sicherheiten. Das Forderungssicherungsgesetz garantiert dem Verbraucher – und das ist der private Bauherr – seit 2009 eine Sicherheit von fünf Prozent der Gesamtkosten des Hausbaus oder seines Umbaus – und zwar immer dann, wenn Abschlagszahlungen verlangt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Die Art der Sicherheit kann der Unternehmer wählen. Manchmal darf der Bauherr die fünf Prozent von der ersten Rate einbehalten, meist stellt der Bauunternehmer eine Bürgschaft, erläutert der VPB. Allerdings müssen dabei ein paar Formalitäten beachtet werden. Zum einen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Der Bauunternehmer muss in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Hinweis auf die Sicherheit bei der ersten Rate des Abschlagszahlungsplanes stehen haben. Sonst ist eine Ratenvereinbarung später ungültig. Und: Dieser Hinweis alleine reicht für den Bauherrn noch nicht aus. Er muss selbst an die Sicherheit denken und sein Recht auf die Stellung dieser Sicherheit auch einfordern. Der VPB rät, die Sicherheit gleich vertraglich zu vereinbaren, damit bei der ersten Rate alles klar ist.

8. Juli 2014
von Michael Scheuch
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Vorfälligkeitsentschädigung auf Prüfstand | tagesschau.de

(Link) Die Höhe der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung habe 2007 und 2008 bei vier Prozent des abgelösten Restkapitals gelegen, 2012 und 2013 aber bei elf Prozent, teilten die Verbraucherzentralen und deren Bundesverband VZBV auf einer Pressekonferenz in Berlin unter Verweis auf eigene Analysen mit. Das liege nicht allein an dem Niedrigzinsniveau, sondern auch an den Berechnungmethoden der Institute.

via Vorfälligkeitsentschädigung auf Prüfstand : Grenze für Extragebühr gefordert | tagesschau.de.

5. Juli 2014
von Michael Scheuch
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faz.net: Paarkrise durch Hausbau

(Link) (…)  zwei befreundete Pärchen haben bereits das Abenteuer Hausbau hinter sich – und die Ehe inzwischen auch. Kurz nach dem Einzug haben sie sich getrennt. Eine andere Bekannte baut zurzeit und erzählt wöchentlich, worüber sie mit ihrem Mann wieder streitet: die Lage der Eingangstür, die Fliesen und Armaturen im Bad, selbst über die Dicke und Verlegerichtung des Parkettbodens debattieren beide in Permanenz.

via Paarkrise durch Hausbau.

Quelle: ergonoMedia / photocase.com

22. Juni 2014
von Michael Scheuch
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Immobilien: Mieten oder kaufen? – Mieten und wohnen – FAZ

„Als Ergebnis stellt sich im Lebenszyklus zum Zeitpunkt der Pensionierung heraus, dass Wohneigentümer, selbst bei identischen Einkommen, ein weit größeres Gesamtvermögen besitzen als Mieterhaushalte“, stellt Braun fest. Für viele Eigenheimkäufer ist ohnehin weniger die Rendite entscheidend als vielmehr die monatliche Belastung. Dabei sollte man sich nichts vormachen, warnen Experten: „In aller Regel ist die monatliche Belastung für jemanden, der eine Wohnung kauft, etwas höher als seine frühere Miete“, sagt Franz Lücke, Chef der Baufinanzierung bei der ING-Diba. „Dafür hat der Immobilienbesitzer im Alter weniger Kosten fürs Wohnen.“

via Immobilien: Mieten oder kaufen? – Mieten und wohnen – FAZ.

kallejipp / photocase.com

18. Juni 2014
von Michael Scheuch
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VPB: Zahlungsplan muss realistisch sein

(PM) . Die Insolvenz einer Baufirma kann den privaten Bauherrn in den Ruin ziehen. Die Ursache des Problems liegt in der Regel im Zahlungsplan. Und der ist, neben der Bau- und Leistungsbeschreibung, das A und O des Bauvertrags, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Zahlungsplan regelt, welcher Abschlagsbetrag wann und für welche Leistung bezahlt werden muss. Abschlagszahlungspläne sind zwar Usus auf dem Bau, aber nach VPB-Erfahrung setzen allerdings sehr viele Firmen die Abschlagszahlungen im Zahlungsplan zu hoch an. Generalunter- und Generalübernehmer verpflichten ihre Kunden durch unangemessen hohe Abschlagszahlungen vertraglich zur Vorkasse. Nach VPB-Erfahrung ist es zum Beispiel keine Seltenheit, dass zum Zeitpunkt, an dem erst der Innenputz ansteht, bereits 80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind. Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der gesamten Bausumme aus. Lässt der Bauherr sich tatsächlich auf solche überhöhten Abschläge im Zahlungsplan ein, und die Firma wird insolvent, dann bleibt er auf einer unfertigen Bauruine sitzen und verliert in der Regel auch noch das bereits vorausbezahlte Geld. Damit das nicht passiert, rät der VPB, im Bauvertrag mit sachverständiger Hilfe einen realistischen Zahlungsplan zu formulieren und auch die Zahlungen wirklich erst dann zu überweisen, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist, sprich, wenn das, was bezahlt werden soll auch so gut wie mängelfrei steht. Bei ausstehenden Kleinigkeiten darf das Doppelte der Beseitigungskosten von der Rate einbehalten werden. Bei wesentlichen Mängeln braucht der Bauherr nicht zu zahlen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

4. Juni 2014
von Michael Scheuch
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Bauherren müssen vor dem Bau viele Fragen klären

(PM). Bauen ist kein Hexenwerk, wenn es gut vorbereitet wird. Drei Schritte, so rät der Verband Privater Bauherren (VPB), sollten Bauherren absolvieren, wenn sie ein eigenes Haus kaufen oder bauen möchten: Zunächst die eigenen Wünsche klären, danach die passenden Bau-Partner suchen und während Planung und Bau stets mit den Partnern kommunizieren. Die wichtigsten Fragen, die sich Bauherren laut VPB in der ersten Phase stellen und beantworten müssen, lauten: Was können wir uns finanziell leisten? An welchem Ort möchten wir leben? Wie groß muss unser Haus sein? Welches Raumprogramm benötigen wir? Wann wollen wir einziehen? Welche Materialien oder Haustechnik müssen wir unbedingt haben? Welche Baustoffe dürfen bei uns – etwa wegen einer Allergie – auf gar keinen Fall verbaut werden? Mit dieser Art der Grundlagenermittlung beginnt jeder konventionelle Hausbau mit eigenem Architekten, und darauf sollte man auch beim Bauen mit einem Schlüsselfertiganbieter bestehen, rät der VPB. Alles, was von Beginn an jetzt festgelegt wird, kann direkt vertraglich vereinbart und umgesetzt werden. Alles, was in der Schwebe bleibt, muss später geklärt werden und verursacht dann immer wieder Zeitverzögerungen. Dies gilt besonders beim Abschluss von Schlüsselfertigverträgen, die nach VPB-Untersuchungen fast ausnahmslos lückenhaft sind und nicht alles enthalten, was Bauherren wünschen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

21. Mai 2014
von Michael Scheuch
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Bauherren sollten sich Unterlagen geben lassen

(PM) Immer wieder klagen Bauherren über Mängel am erst kürzlich bezogenen Haus. Sie haben aber nicht einmal die Pläne zum Haus, weil der Schlüsselfertiganbieter sie ihnen beim Einzug nicht übergeben hat, kritisiert der Verband Privater Bauherren (VPB) eine inzwischen gängige Unsitte. Wer ein Haus baut, der braucht dazu Pläne, Berechnungen, Genehmigungen, Nachweise. Diese Dokumentation ist unentbehrlich und gehört zu jedem Haus. Sie ist der Nachweis, dass alle Gesetze eingehalten und Auflagen erfüllt wurden. Jeder Bauherr muss diese Unterlagen in seinem Besitz haben, so der VPB. Dies gilt auch für Käufer schlüsselfertiger Immobilien. Auch sie müssen nach der Übernahme ihres Hauses den Genehmigungsbehörden jederzeit beweisen können, dass ihre Immobilie Recht und Gesetz entspricht. Das können sie aber nicht, wenn ihnen die Unterlagen gar nicht erst ausgehändigt werden. Viele Bauherren wissen gar nicht, was ihnen zusteht und fragen deshalb auch nicht danach. Der VPB rät: Bauherren sollten alle Bauunterlagen konsequent einfordern. Damit sie dabei nichts vergessen, hat der VPB den Ratgeber „Bauunterlagen“ zusammengestellt. Er kann unter www.vpb.de heruntergeladen werden, im Bereich „Services“ unter dem Menüpunkt „Kostenlose Angebote“

7. Mai 2014
von Michael Scheuch
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Allergene im Bauvertrag ausschließen

(PM) Wer an Allergien leidet und neu baut, der sollte versuchen, ein schadstoffarmes Haus zu bekommen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Das ist technisch möglich, erfordert aber persönlichen Einsatz von den Bauherren. Zunächst müssen alle betroffenen Familienmitglieder beim Allergologen exakt abklären lassen, worauf sie im Einzelnen reagieren. Mit der Diagnose und der Liste der Allergene konsultiert die Familie den unabhängigen Bausachverständigen. Er weiß, welche chemischen Stoffe bei entsprechenden Allergien nicht am Bau verwendet werden dürfen und legt damit eine sogenannte Negativliste an. Im nächsten Schritt wird diese Liste mit dem Anbieter besprochen und im Bauvertrag festgeschrieben. Alle Stoffe, auf die die Bauherren allergisch reagieren, werden dabei vertraglich ausgeschlossen. Wichtig ist natürlich auch die laufende Baukontrolle. Denn viele Allergene stecken in unscheinbaren Bauteilen, wie etwa in Fugendichtungsmasse oder Kleber. Wenn nicht alle am Bau sorgfältig aufpassen, kann da schnell einmal das falsche Produkt verwendet werden. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

25. April 2014
von Michael Scheuch
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Verbraucherthema: Neuer Anlauf für den Energiepass

(Link) Mit den neuen Regeln der Energieeinsparverordnung EnEV, die zum 1. Mai in Kraft treten, könnte der Energiepass nach Einschätzung der Fachleute jedoch an Bedeutung gewinnen. Künftig müssen Immobilienanzeigen in Zeitungen und Internetportalen auch über den energetischen Zustand eines Gebäudes informieren. Außerdem müsse der Ausweis Kauf- und Mietinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden.

via Verbraucherthema: Neuer Anlauf für den Energiepass.

23. April 2014
von Michael Scheuch
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Baunebenkosten ins Budget einkalkulieren

(PM) Der Schreck fährt vielen Bauherren in die Glieder, wenn sie sich zum ersten Mal mit den unvermeidlichen Baunebenkosten auseinandersetzen müssen, denn diese Kosten sind beträchtlich, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zu den Baunebenkosten zählen zum Beispiel die Finanzierungskosten, aber auch die Notar- und Grundbuchgebühren und die Grunderwerbsteuer, die nun in fast allen Bundesländern bei stattlichen fünf Prozent oder mehr liegt – Tendenz steigend. Anders als etwa Maklerprovisionen sind das unausweichliche Kosten, die der Bauherr und Käufer auch mit gutem Willen nicht einsparen kann, weil der Gesetzgeber sie vorschreibt. Das sollten Käufer und Bauherren bedenken und von vornherein in ihr Budget einkalkulieren. Auch der spätere laufende Betrieb des Hauses kostet Geld. Auch hier sind manche Dinge nicht durch sparsames Haushalten zu beeinflussen, wie etwa die Grundgebühren für Strom, Wasser oder Kanalanschluss. Außerdem sollten Bauherren auch im Neubau immer an die Instandhaltungsrücklage denken. Vernünftig ist es, von Anfang an ein Polster aufzubauen von einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Weitere Informationen unter www.vpb.de.