Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

Allergene im Bauvertrag ausschließen

(PM) Wer an Allergien leidet und neu baut, der sollte versuchen, ein schadstoffarmes Haus zu bekommen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Das ist technisch möglich, erfordert aber persönlichen Einsatz von den Bauherren. Zunächst müssen alle betroffenen Familienmitglieder beim Allergologen exakt abklären lassen, worauf sie im Einzelnen reagieren. Mit der Diagnose und der Liste der Allergene konsultiert die Familie den unabhängigen Bausachverständigen. Er weiß, welche chemischen Stoffe bei entsprechenden Allergien nicht am Bau verwendet werden dürfen und legt damit eine sogenannte Negativliste an. Im nächsten Schritt wird diese Liste mit dem Anbieter besprochen und im Bauvertrag festgeschrieben. Alle Stoffe, auf die die Bauherren allergisch reagieren, werden dabei vertraglich ausgeschlossen. Wichtig ist natürlich auch die laufende Baukontrolle. Denn viele Allergene stecken in unscheinbaren Bauteilen, wie etwa in Fugendichtungsmasse oder Kleber. Wenn nicht alle am Bau sorgfältig aufpassen, kann da schnell einmal das falsche Produkt verwendet werden. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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