(PM) . Die Insolvenz einer Baufirma kann den privaten Bauherrn in den Ruin ziehen. Die Ursache des Problems liegt in der Regel im Zahlungsplan. Und der ist, neben der Bau- und Leistungsbeschreibung, das A und O des Bauvertrags, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Zahlungsplan regelt, welcher Abschlagsbetrag wann und für welche Leistung bezahlt werden muss. Abschlagszahlungspläne sind zwar Usus auf dem Bau, aber nach VPB-Erfahrung setzen allerdings sehr viele Firmen die Abschlagszahlungen im Zahlungsplan zu hoch an. Generalunter- und Generalübernehmer verpflichten ihre Kunden durch unangemessen hohe Abschlagszahlungen vertraglich zur Vorkasse. Nach VPB-Erfahrung ist es zum Beispiel keine Seltenheit, dass zum Zeitpunkt, an dem erst der Innenputz ansteht, bereits 80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind. Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der gesamten Bausumme aus. Lässt der Bauherr sich tatsächlich auf solche überhöhten Abschläge im Zahlungsplan ein, und die Firma wird insolvent, dann bleibt er auf einer unfertigen Bauruine sitzen und verliert in der Regel auch noch das bereits vorausbezahlte Geld. Damit das nicht passiert, rät der VPB, im Bauvertrag mit sachverständiger Hilfe einen realistischen Zahlungsplan zu formulieren und auch die Zahlungen wirklich erst dann zu überweisen, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist, sprich, wenn das, was bezahlt werden soll auch so gut wie mängelfrei steht. Bei ausstehenden Kleinigkeiten darf das Doppelte der Beseitigungskosten von der Rate einbehalten werden. Bei wesentlichen Mängeln braucht der Bauherr nicht zu zahlen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.
VPB: Zahlungsplan muss realistisch sein
18. Juni 2014