(PM) Bauherren haben ein Recht auf Sicherheiten. Das Forderungssicherungsgesetz garantiert dem Verbraucher – und das ist der private Bauherr – seit 2009 eine Sicherheit von fünf Prozent der Gesamtkosten des Hausbaus oder seines Umbaus – und zwar immer dann, wenn Abschlagszahlungen verlangt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Die Art der Sicherheit kann der Unternehmer wählen. Manchmal darf der Bauherr die fünf Prozent von der ersten Rate einbehalten, meist stellt der Bauunternehmer eine Bürgschaft, erläutert der VPB. Allerdings müssen dabei ein paar Formalitäten beachtet werden. Zum einen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Der Bauunternehmer muss in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Hinweis auf die Sicherheit bei der ersten Rate des Abschlagszahlungsplanes stehen haben. Sonst ist eine Ratenvereinbarung später ungültig. Und: Dieser Hinweis alleine reicht für den Bauherrn noch nicht aus. Er muss selbst an die Sicherheit denken und sein Recht auf die Stellung dieser Sicherheit auch einfordern. Der VPB rät, die Sicherheit gleich vertraglich zu vereinbaren, damit bei der ersten Rate alles klar ist.
VPB: Bauherren müssen Sicherheiten vereinbaren
16. Juli 2014