Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

8. August 2010
von Michael Scheuch
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Wäscheabwurfschacht

Spätestens in einer vierköpfigen Familienkonstellation stellt sich eine täglich zu transportierende Wäschemenge ein, die einen schon auf den Gedanken bringt, dass auf dem Weg in den meist vorhandenen Waschkeller die Schwerkraft ihren Teil der Arbeit ruhig übernehmen könnte. Gibt es der Planungsgrundriß her, dann kann ein Wäscheschacht Wunder wirken. Meist sind die Wohnräume, in denen bevorzugt abends die Schmutzwäsche anfängt im 1. Stock oder Dachgeschoss. Ein glatt verkleideter Schacht (Edelstahl oder PVC) transportiert die Wäsche direkt dahin, wo sie hingehört. Zur Waschmaschine.

Wäre ich nur früher darauf gekommen …

5. August 2010
von Michael Scheuch
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So teuer kommt das neue Eigenheim

So teuer kommt das neue Eigenheim

Im Jahr 2009 nahm die Zahl der Genehmigungen für neue Einfamilienhäuser wieder leicht zu. Somit zeigte sich erstmals ein Anstieg nach Jahren stark rückläufiger Baugenehmigungen. Bauherren konnten sich in Deutschland über einen stabilen durchschnittlichen Grundstückspreis bei unbebautem, baureifem Land freuen. In den Jahren 2007 und 2008 lagen die Grundstückskosten bei durchschnittlich rund 94.000 Euro, im Jahr 2009 mit 95.000 Euro nur unwesentlich darüber. Die Baukosten für konventionelle Einfamilienhäuser zogen 2008 im Vergleich zu 2007 um 4,5 Prozent auf 186.000 Euro an. Im folgenden Jahr 2009 stiegen sie dann um weitere 3,2 Prozent auf 192.000 Euro. Rechnet man noch die Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen und Transferkosten hinzu, kostete ein neues Einfamilienhaus im Jahr 2007 durchschnittlich 324.000 Euro, im Jahr 2008 dann 333.000 Euro und letztes Jahr 341.000 Euro. Quelle: Stat. Bundesamt, 2010

4. August 2010
von Michael Scheuch
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Nach Sommerstürmen auch die Bäume prüfen!

(PM) Sommerstürme haben es in sich! Sie können Ziegel lockern und vom Dach wehen, aber auch Fenster eindrücken und Rollläden aus ihren Führungsschienen reißen. Immer häufiger beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) in der warmen Jahreszeit Schäden durch starke Stürme und sogar Windhosen. Hausbesitzer sollten deshalb nach jedem Sturm ihre Immobilie genau prüfen. Dabei dürfen sie auch die Bäume nicht vergessen. Abgebrochene Äste und beschädigte Kronen sind im vollen Laub nur schwer zu erkennen, können aber jederzeit abstürzen und müssen deshalb entfernt werden. Oft fällt während eines Sturmes auch der Strom aus. Elektrische und elektronisch gesteuerte Bauteile müssen kontrolliert und neu eingestellt werden. Der Kontrollgang ums Haus ist nach den Ferien ohnehin Sorgfaltspflicht! Weitere Informationen unter www.vpb.de.

3. August 2010
von Michael Scheuch
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Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein

(PM)) – Bauherren kennen das Problem: Manche Handwerker stellen Stundenkontingente in Rechnung, die der Laie nicht nachvollziehen kann. Der Bauherr muss sich damit aber nicht abfinden, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zeitabrechnungen von Unternehmern müssen transparent sein! Bauherren, die sich übervorteilt fühlen, können vom Unternehmer den Nachweis über die abgerechnete Zeit verlangen. Streiten Bauherr und Bauunternehmer über den angemessenen Zeitaufwand, dann muss der Bauherr allerdings beweisen, dass seine Auffassung richtig ist. Das ist nach Erfahrung der ARGE Baurecht meist recht aufwändig. Deshalb rät die ARGE Baurecht allen Bauherren, bereits im Vorfeld einen verbindlichen Zeitrahmen für die Arbeiten abzustecken oder einen fixen Höchstbetrag zu vereinbaren. Dann sind sie vor scheinbar oder tatsächlich überzogenen Rechnungen sicher.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.

2. August 2010
von Michael Scheuch
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Die Bemusterungsfalle

Ing-Diba, Finanzwissen kompakt

Wie Bauherren die Ausstattungskosten besser in den Griff bekommen

„Wenn schon, denn schon“ – so scheint das Motto vieler Bauherren zu lauten, wenn es um die Gestaltung der eigenen vier Wände geht. Da der Wunsch nach Wohneigentum oft nur einmal im Leben erfüllt wird, soll dann auch nicht am falschen Ende gespart werden. Nur einfache Armaturen im Badezimmer, Standard-Sanitäranlagen und preisgünstige Bodenbeläge? Der Traum vieler Neu-Eigentümer sieht ganz anders aus. Schließlich möchten sich die Besitzer in ihren eigenen vier Wänden wohlfühlen. Und dazu gehört für viele auch eine gehobene Qualität bei der Ausstattung.

Wer ein schlüsselfertiges Haus, eine neue Eigentumswohnung oder ein Fertighaus kauft, sollte jedoch wissen, dass Sonderwünsche den Preis des Objekts gegenüber dem ursprünglichen Angebot erheblich in die Höhe treiben können. Denn der Schaufensterpreis ist immer an bestimmte Standards bei der Ausstattung der Immobilie gebunden. Diese werden in der Baubeschreibung unter Angabe der Höchstpreise für das jeweilige Inventar festgeschrieben. . Weiterlesen →

2. August 2010
von Michael Scheuch
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PM: Wie Käufer Inserate und Exposés richtig deuten

ING-DIBA, Finanzwissen kompakt

Potenzielle Immobilienkäufer, die schon seit längerem auf der Suche nach dem richtigen Objekt sind, wissen nur zu gut, wie viel Zeit und Aufwand erforderlich sind, um die passende Immobilie endlich zu finden. Zieht sich der Weg zu den eigenen vier Wänden doch oft über etliche Monate hin, in denen zahlreiche Objekte besichtigt werden. Umso ärgerlicher, wenn sich schon beim ersten Blick auf das angebotene Haus oder die Eigentumswohnung zeigt, dass die Beschreibung der Immobilie in der Anzeige oder im Maklerexposé alles andere als realistisch ist. Wer jedoch weiß, welche Pferdefüße sich hinter bestimmten Formulierungen der „Verkaufs-Prosa“ verbergen, kann sich so manchen Weg sparen. Hier 15 aktuelle Beispiele und die dazugehörige Übersetzung:

„Liebhaberobjekt“: Die Immobilie ist stark renovierungs- und sanierungsbedürftig. Auf den Käufer kommen zusätzlich zum Objektpreis hohe Kosten zu.

„Wohnanlage mit viel Entwicklungspotenzial“: Wer dort eine Immobilie erwirbt, lebt wohl jahrelang auf einer Baustelle.

„Schnäppchen für Schnellentschlossene“: Meist eine Chiffre für Ladenhüter. Der Anbieter möchte so Verkaufsdruck aufbauen, um das ungeliebte Objekt endlich loszuwerden. Und bestimmt nicht zum Schnäppchenpreis!

„Luxuriöse Sanierung“: Deutet grundsätzlich auf ein teures Objekt hin. Mitunter versucht der Anbieter aber auch nur, überhöhte Preise durchzusetzen.

„Zentrale verkehrsgünstige Lage“: Immobilie befindet sich an einer stark frequentierten Straße. Schlimmstenfalls in Autobahn- oder Bahnhofsnähe. Es ist also mit Lärm und Abgasen zu rechnen. Möglicherweise handelt es sich sogar um einen sozialen Brennpunkt.

„Familienfreundliche Wohngegend“: Dort wohnen überwiegend kinderreiche Familien, so dass es tagsüber recht munter zugehen kann. Nichts für ältere Interessenten, die eine ruhige Lage suchen.

„Individuelle Gestaltung der Wohnung“: Problematischer Schnitt der Wohnung. Für die meisten Interessenten daher eher ungeeignet. Weiterer Nachteil: Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit ist die Immobilie später auch nur schwer wieder zu verkaufen. Weiterlesen →

1. August 2010
von Michael Scheuch
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DIN-Normen nicht immer anerkannte Regel der Technik

Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der muss dazu einen Bauvertrag mit Bauleistungsverzeichnis unterschreiben. Solche Verträge wimmeln in der Regel von Fachbegriffen. Häufig werden dabei DIN-Normen zitiert und die so genannten anerkannten Regeln der Technik. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, sich allein auf diese Begriffe zu verlassen: DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen. Sie sind auch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter.

Auch die „anerkannten Regeln der Technik“ sind keine festgeschrieben Qualitätsstandards, die unverrückbar und für alle Zeiten gelten. „Im Gegenteil“, erläutert der Vorsitzende des Verbands Privater Bauherren, Thomas Penningh, „da sich die Bautechnik ständig weiterentwickelt und verbessert, ändern sich auch die Empfehlungen und damit die anerkannten Regeln der Technik. „Gerade bei der Dämmung wird das jedem einleuchten. Was vor zehn Jahren beispielsweise bei der Heizungstechnik oder Wärmedämmung anerkannte Regel der Technik war, das ist heute längst überholt.“

Auch die heute noch geltenden Schallschutz-DIN-Normen entsprechen inzwischen nicht mehr in allen Details den anerkannten Regeln der Technik. „Früher oder später wird diese DIN entsprechend den technischen Innovationen neu formuliert und aktuelle Standards empfehlen“, erläutert Thomas Penningh.

Erst seit wenigen Jahren fragen Bauherren nach barrierearmen Häusern und Wohnungen. Viele Schlüsselfertiganbieter folgen inzwischen diesem Trend und bieten in ihrem Verträgen entsprechen Ausstattungen an. Dabei verweisen sie häufig auch auf DIN-Normen. „Hier ist Vorsicht geboten“, weiß VPB-Sachverständiger Penningh, „denn wie ein barrierearmes Haus letzten Endes ausgestattet ist, das sollte sich nicht nach irgendeinem Standard richten, sondern vor allem nach dem Handicap des Einzelnen. Ein Sehbehinderter braucht ganz andere Hilfen, als ein Gehbehinderter“, gibt der Bauherrenberater zu bedenken.

Der VPB rät deshalb allen Bauherren, gerade in diesem Fall nicht nur auf DIN-Standards zu pochen, sondern je nach individuellem Handicap einen barrierearmen Ausbau festzuschreiben! „Das muss wirklich immer individuell betrachtet und in den Vertrag hinein verhandelt werden“, weiß der Bausachverständige. „Das macht Mühe, aber der Bauherr bekommt dafür ein wirklich auf seine Bedürfnisse ausgelegtes Haus. Und das muss nicht einmal teurer werden, als wenn es irgendeinem Standard entspricht.“

Damit der Bauherr trotz der verwirrenden Vielfalt an Begriffen, Regeln und auch Rechtsvorschriften stets das für ihn Richtige und technisch Bestmögliche bekommt, sollte er seinen Bauvertrag grundsätzlich vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,

E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

27. Juli 2010
von Michael Scheuch
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PM: Gekauft wie besehen

Kaum ist die Familie in ihren Altbau eingezogen, entdeckt sie die ersten Mängel und fragt sich: Muss die nicht der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Ist dies der Fall, dann muss der Verkäufer die Mängel nicht in Ordnung bringen. Formulierungen wie „gekauft wie besehen“ deuten darauf hin. Eine Gewährleistung für etwaige Mängel gibt es dann nicht. Allerdings darf der Verkäufer ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen. Tut er dies, handelt er arglistig, und der Käufer kann nachträglich die Beseitigung der Mängel vom Verkäufer verlangen. Im Extremfall kann der Käufer den Hauskauf rückgängig machen – rückabwickeln, wie Juristen das nennen. Das ist allerdings ein mühsamer Weg. Er kostet Zeit und endet häufig vor Gericht, denn der Käufer muss dem Verkäufer die Arglist nachweisen.
Das gelingt nicht ohne weiteres. Leichter ist es, sich abzusichern, und schon vor Kaufabschluss einen Bauschadenssachverständigen mit einem Altbaugutachten zu beauftragen. Dann weiß der Käufer, was er bekommt und welche Schäden er eventuell sanieren lassen muss. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

9. Juli 2010
von Michael Scheuch
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Willkommen

Michael Scheuch: Kaufen vom Bauträger 2. AuflageMehr als 60 Prozent aller neuen Eigenheime werden nicht selbst geplant, sondern nach einem vorgefertigten Angebot von Bauträgern gekauft. Dabei stellen sich dem Käufer ganz spezifische Fragen und er sollte auf bestimmte Fallstricke vorbereitet sein. Dieser Ratgeber begleitet von der Planungsphase bis zur Schlüsselübergabe und beantwortet alle wichtigen Fragen:

Wie viel Einfluss kann ich auf die Gestaltung nehmen? Worauf muss ich bei der Baubeschreibung und beim Kaufvertrag achten? Welche Besonderheiten gibt es bei der Finanzierung? Wie kann ich während der Bauphase die Qualität der Arbeiten überprüfen?

Auf dieser Webseite finden Sie aktuelle Informationen zum Buch, zum Thema „Kaufen vom Bauträger“ und ein paar Dinge, die das Buch abrunden.

Im März 2016 erschien im Verlag C.H. Beck die aktualisierte 2. Auflage.

Für Käufer des Buches habe ich die Checklisten aus dem Buch als PDF-Dokumente zum Ausdrucken und einfacheren Ausfüllen bereitgestellt, sie finden sich auf der Seite „Checklisten“ und sind mit einem Passwort geschützt, dass Sie in der Einleitung des Buches finden.