(PM)) – Bauherren kennen das Problem: Manche Handwerker stellen Stundenkontingente in Rechnung, die der Laie nicht nachvollziehen kann. Der Bauherr muss sich damit aber nicht abfinden, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zeitabrechnungen von Unternehmern müssen transparent sein! Bauherren, die sich übervorteilt fühlen, können vom Unternehmer den Nachweis über die abgerechnete Zeit verlangen. Streiten Bauherr und Bauunternehmer über den angemessenen Zeitaufwand, dann muss der Bauherr allerdings beweisen, dass seine Auffassung richtig ist. Das ist nach Erfahrung der ARGE Baurecht meist recht aufwändig. Deshalb rät die ARGE Baurecht allen Bauherren, bereits im Vorfeld einen verbindlichen Zeitrahmen für die Arbeiten abzustecken oder einen fixen Höchstbetrag zu vereinbaren. Dann sind sie vor scheinbar oder tatsächlich überzogenen Rechnungen sicher.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.