Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

24. April 2013
von Michael Scheuch
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VPB: Nicht auf Festpreise reinfallen!

(PM) Wer baut, der fürchtet hohe Kosten. Nicht zuletzt deshalb wählen viele Bauherren Schlüsselfertighäuser mit „Festpreis“. Was sie nicht ahnen: Diese „Festpreise“ sind eigentlich Verkaufsargumente und in der Regel nicht die tatsächlichen Endpreise. Das weiß der Verband Privater Bauherren (VPB) aus jahrzehntelanger Erfahrung. Ganz abgesehen davon, dass in den meisten Bauverträgen wichtige Leistungen, wie etwa die Kanalanschlüsse völlig fehlen und deshalb zusätzlich bezahlt werden müssen, kassieren viele Schlüsselfertiganbieter ihre im Werbeprospekt versprochenen „Festpreise“ im Kleingedruckten der Verträge wieder ein. So sind nach einer VPB-Studie aus dem Jahr 2012 beispielsweise 60 Prozent der Festpreise zeitlich befristet. Verstreicht diese Frist, schnellen die Preise oft hoch – und das Haus wird erheblich teurer als gedacht. Das merkt der Bauherr aber nur rechtzeitig, wenn er seinen Bauvertrag vor der Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lässt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

21. April 2013
von Michael Scheuch
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Baumängel bei Immobilien – FOCUS Online – Nachrichten

(Link) Der Immobilienmarkt boomt, die Neubaugebiete wachsen. Doch private Bauherren sollten wissen, welche Risiken sie auf sich nehmen – und dass Konflikte vorprogrammiert sind. Zu diesem Ergebnis kommt der Bauherren-Schutzbund BSB auf der Grundlage einer aktuellen Umfrage unter seinen Mitgliedern. Danach drehen sich zwei Drittel der Streitigkeiten mit Vertragspartnern 66 Prozent um Abweichungen von Bauvertrag und Baubeschreibung. Die Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins und häufige Unterbrechung der Bauarbeiten führten bei einem guten Drittel der Befragten zu Konflikten. Mit Baukostenüberschreitungen haben rund 19 Prozent der Bauherren zu kämpfen und rund 17 Prozent erlebten gar die Insolvenz ihres Vertragspartners.

via Baumängel bei Immobilien: Dreiste Tricks sind beim Hausbau an der Tagesordnung – Baumängel bei Immobilien – FOCUS Online – Nachrichten.

13. April 2013
von Michael Scheuch
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Fertighäuser erleben Renaissance dank neuer Konzepte – SPIEGEL ONLINE

Fertighäuser erleben Renaissance dank neuer Konzepte – SPIEGEL ONLINE.

Ein Haus, das genauso vom Fließband läuft wie ein Auto: Von dieser alten Utopie ist die Bauwirtschaft noch immer weit entfernt. Fertighäuser fristen ein Nischendasein. Neue Konzepte sollen das jetzt ändern – doch für den Bauherren lauern hier auch allerlei Fallen.

20. Februar 2013
von Michael Scheuch
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Baufirma muss mängelfreies Haus übergeben

Quelle: photocase.de view7(PM) Schimmel ist längst kein Altbauproblem mehr: Rund die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen. Hauptursache dafür sind nach Ansicht des Verbands Privater Bauherren (VPB) die zunehmenden Winterbaustellen. Während früher der Bau im Winter selbstverständlich ruhte, wird heute ganzjährig gebaut. Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen auf schnellen Einzug. Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist aber die Feuchtigkeit: Wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Sie muss durch konsequentes Heizen und Lüften entfernt werden – sonst ist Schimmel fast immer die Folge. Dies lässt sich bei einiger Sorgfalt vermeiden. Nach Erfahrung des VPB versuchen Bauunternehmer aber immer wieder, sich aus der Verantwortung zu stehlen und dem Bauherrn die Verantwortung für die Trocknung der Baustelle aufzuhalsen. Das geht hin bis zu entsprechenden Vertragspassagen im Kleingedruckten des Bauvertrags. Nach Ansicht des VPB ist es aber genau andersherum: der Bauunternehmer schuldet dem Bauherrn ein mängelfreies Haus – ohne Feuchte und Schimmel. Damit Bauherren hier nicht in die Falle laufen, sollten sie den Bauvertrag unbedingt vor Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Der Experte erkennt die Probleme und warnt den Bauherrn rechtzeitig. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

19. Februar 2013
von Michael Scheuch
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Kostenfreie PDF mit allgemeinen Hinweisen zur Vermeidung von Pfusch am Bau.

(Link) Bauschäden durch mangelhafte Planungs- und Ausführungsdetails sind keine Seltenheit, und das Thema wird immer wieder in der Presse aufgegriffen. Dieter Ansorge, Autor der Fraunhofer IRB-Reihe „Pfusch am Bau“ wurde Anfang des Jahres in verschiedenen Artikeln zitiert und stellt aufgrund der hohen Resonanz den Lesern eine kostenfreie PDF (direkter Download) mit allgemeinen Hinweisen zur Vermeidung von Bau­schäden zur Verfügung.

Kostenfreie PDF mit allgemeinen Hinweisen zur Vermeidung von Pfusch am Bau..

30. Januar 2013
von Michael Scheuch
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Nassen Rohbau vorm Weiterbauen begutachten lassen

© RRF - Fotolia.com(PM) Nicht alle Häuser sind vor dem Wintereinbruch fertiggestellt und bezogen worden. Mancher Keller und Rohbau war dem Winterwetter monatelang ungeschützt ausgesetzt. Schnee und Schmelzwasser sind eingesickert, haben den Keller unter Wasser gesetzt und die Mauern durchnässt. Solche Rohbauten müssen untersucht werden, bevor weitergebaut werden kann, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Erwerber schlüsselfertiger Immobilien sollten sich hier auch nicht auf Zusicherungen des Bauunternehmers alleine verlassen, sondern einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung der Immobilie beauftragen. Es könnte nämlich sein, dass sich Steine vollgesaugt haben, aufgefroren sind und deshalb jetzt Schäden haben. Im schlimmsten Fall müssen die betroffenen Wände sogar rückgebaut – also abgebrochen und völlig neu gemauert werden.

15. August 2012
von Michael Scheuch
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Bauqualität des Kellers vertraglich festschreiben

(PM) Wer ein schlüsselfertiges Haus erwirbt, der muss dazu einen Vertrag unterzeichnen. Diese Verträge können zwischen Bauunternehmer und Käufer frei ausgehandelt werden. Schlüsselfertiganbieter sind Routiniers und nutzen diese Vertragsgestaltungsfreiheit zu ihren Gunsten. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) legen sie viele Details zu ihren Gunsten fest. Der Laie, der Bauherr, merkt dies oft nicht. Er ist deshalb gut beraten, den Vertrag vor Unterzeichnung vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen, rät der VPB. Ein typisches Problem bei solchen Verträgen ist die ungenaue Beschreibung des Kellers. Es reicht nach Erfahrung des VPB nicht aus, wenn im Vertrag lediglich massive Wände und Betonboden aufgeführt sind. Zur genauen Leistungsbeschreibung für den Keller gehören: detaillierte Materialangaben zu den Kellerwänden, außen wie innen, zur Wärmedämmung und zur Ausführung der Lichtschächte. Ob der Keller als „weiße Wanne“, „schwarze Wanne“ oder als Mischkonstruktion ausgeführt wird, das richtet sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens. Und auch das muss selbstverständlich mit in den Vertrag. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

25. Juli 2012
von Michael Scheuch
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Schlussbegehung nicht vergessen!

(PM) Endlich mit dem Bauen fertig? Die meisten Menschen wollen nach dem Einzug am liebsten erst einmal nichts mehr vom Bauen hören und auch keine Handwerker mehr sehen. Das ist zwar nachvollziehbar, sollte aber nicht zur Vernachlässigung der eigenen Rechte führen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Bauherren und Käufer neuer Immobilien haben bis zu fünf Jahre nach der Abnahme Gewährleistungsansprüche. Zeigt sich in dieser Phase ein Mangel am Bau, muss die Firma, die den Schaden verursacht oder zu verantworten hat, ihn auf eigene Kosten beseitigen. Damit Mängel rechtzeitig erkannt werden, rät der VPB dazu, ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen das Haus zu begehen, die Mängel festzustellen und entsprechend beim Verantwortlichen zu rügen. Davon machen nach VPB-Erfahrung aber viel zu wenig private Bauherren Gebrauch. Sie verschenken damit unter Umständen bares Geld. Viele Mängel sind nämlich für den Fachmann bereits ablesbar, lange, bevor ein Laie sie bemerkt. Werden solche Mängel aber zu spät gerügt und ist die Gewährleistungsfrist bereits verstrichen, ist der Bauunternehmer oder Handwerker in der Regel nicht mehr haftbar. Die Kosten für die Beseitigung dieser zu spät entdeckten Mängel müssen dann die Hausbesitzer selbst berappen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.