(PM) Endlich mit dem Bauen fertig? Die meisten Menschen wollen nach dem Einzug am liebsten erst einmal nichts mehr vom Bauen hören und auch keine Handwerker mehr sehen. Das ist zwar nachvollziehbar, sollte aber nicht zur Vernachlässigung der eigenen Rechte führen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Bauherren und Käufer neuer Immobilien haben bis zu fünf Jahre nach der Abnahme Gewährleistungsansprüche. Zeigt sich in dieser Phase ein Mangel am Bau, muss die Firma, die den Schaden verursacht oder zu verantworten hat, ihn auf eigene Kosten beseitigen. Damit Mängel rechtzeitig erkannt werden, rät der VPB dazu, ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen das Haus zu begehen, die Mängel festzustellen und entsprechend beim Verantwortlichen zu rügen. Davon machen nach VPB-Erfahrung aber viel zu wenig private Bauherren Gebrauch. Sie verschenken damit unter Umständen bares Geld. Viele Mängel sind nämlich für den Fachmann bereits ablesbar, lange, bevor ein Laie sie bemerkt. Werden solche Mängel aber zu spät gerügt und ist die Gewährleistungsfrist bereits verstrichen, ist der Bauunternehmer oder Handwerker in der Regel nicht mehr haftbar. Die Kosten für die Beseitigung dieser zu spät entdeckten Mängel müssen dann die Hausbesitzer selbst berappen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.
Schlussbegehung nicht vergessen!
25. Juli 2012