Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

21. Januar 2011
von Michael Scheuch
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Dauerlüften bei gekipptem Fenster führt zu Bauschäden

(PM) Dauerlüften in Kippstellung schadet der Bausubstanz und der Ökobilanz, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Beim Lüften gilt grundsätzlich: Lieber kurz und häufig lüften als Dauerlüften! Absolut verkehrt ist das Dauerlüften bei gekipptem Fenster! Der Luftaustausch ist dabei minimal. Dafür kühlen die Räume aus. Außerdem kann sich am ausgekühlten Sturz über dem gekippten Fenster Feuchtigkeit niederschlagen und Schimmel bilden. Dauerlüften in Kippstellung führt zu Bauschäden und vergeudet Energie! Ideal dagegen sind Stoß- und Querlüftung der Räume. Dabei werden die Fenster ganz geöffnet und der Raum fünf bis zehn Minuten lang gelüftet. Weitere Informationen unter www.vpb.de

18. Januar 2011
von Michael Scheuch
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Mängel formal richtig rügen!

(PM) – Ob Investor, kommunaler oder privater Bauherr: Wer baut, der hat das Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Weil Gebäude komplexe Werke sind, können Mängel nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber Bauherren Gewährleistungsfristen eingeräumt. Innerhalb dieser Zeitspannen muss der für das mangelhafte Bauteil verantwortliche Bauunternehmer oder Handwerker den Mangel beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt von Gesetzes wegen fünf Jahre.

„Entdeckt ein Bauherr einen Mangel, kann er ihn rügen“, erläutert Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht, das korrekte Prozedere. „Dazu muss der Bauherr das Symptom beschreiben und erläutern, wo der Schaden liegt. Weil der Bauherr in der Regel Laie ist, darf er das mit einfachen Worten tun, wie etwa: „Im Keller unter der Treppe, ist die Außenwand nass. Die feuchte Stelle ist handtellergroß.“ Möglich wäre auch eine Formulierung wie: „Im Kinderzimmer wird es nicht wärmer als 17 Grad, auch wenn die Heizung komplett aufgedreht ist.“ „Der Bauherr“, vertieft Heike Rath, „muss den Mangel nur beschreiben, die technischen Ursachen muss er nicht nennen.“

Selbstverständlich muss der Bauherr den Mangel auch bei der richtigen Firma rügen. Nur die ist nämlich zur Nachbesserung verpflichtet. Wendet sich der Bauherr an den Falschen, und der kommt irrtümlich auf die Baustelle, muss der Bauherr ihm diesen unnötigen Aufwand, sprich Schaden, ersetzen.

Baufirmen sind selten erfreut, wenn sie eine abgeschlossen geglaubte Baustelle noch einmal betreten sollen. Sie sind aber dazu verpflichtet und kommen ihren Pflichten in der Regel auch nach. Wie rügt der Bauherr Mängel aber am besten? „Wir Baurechtler raten dazu, die Firma erst einmal freundlich und mündlich auf den Mangel hinzuweisen und um Beseitigung zu bitten.“ Passiert daraufhin nichts, folgt laut ARGE Baurecht die zweite Rüge – diesmal schriftlich und strenger im Ton.

„Der Bauherr sollte sich überlegen, ob und wann er eine Frist setzt. Denn sobald er eine setzt, verhärten sich die Fronten und erfahrungsgemäß verzögert sich alles unnötig“, warnt Heike Rath. „Setzt der Bauherr allerdings eine Frist, dann sollte es auch gemeint sein und zu Konsequenzen führen. In der Regel bedeutet das dann die Minderung der Vergütung oder die Beauftragung eines anderen Unternehmers. Sind alle Rechnungen schon bezahlt, kann er die Kosten einklagen.“

Zum Streit führt immer wieder die Frage, wie lange sich der Unternehmer mit der Nachbesserung Zeit lassen darf. „Die Frist muss dem Schaden angemessen sein“, erklärt die Baujuristin. Sie empfiehlt Bauherren, Fristen nach Möglichkeit großzügig zu handhaben, sich aber auch nicht ausnutzen zu lassen. „Der Bauherr muss keine Rücksicht auf den laufenden Betrieb der Baufirma nehmen. Liefer- und Produktionszeiten von Ersatzbauteilen allerdings muss er einräumen.“ Eine Ausnahme bilden Notfälle: „Läuft Wasser ins lecke Dach, dann muss der Handwerker binnen 24 Stunden zumindest Notmaßnahmen einleiten. Für die ordentliche Reparatur hat er dann ein bisschen länger Zeit.“

Und was passiert, wenn die Mängelbeseitigung nicht erfolgreich war? Wenn es beispielsweise weiter durch das mangelhaft abgedichtete Dach ins Gebäude regnet? „Bei komplexen Arbeiten muss der Bauherr auch einen zweiten Nachbesserungstermin einräumen.“

12. Januar 2011
von Michael Scheuch
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Auch bei Frost gründlich lüften!

(PM) Die kalte Jahreszeit setzt Immobilien doppelt zu: Von außen wie auch von innen. Aus Sparsamkeit verzichten nämlich viele Menschen bei Eiseskälte aufs regelmäßige Lüften. Das ist falsch, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn der Mensch produziert täglich zwölf bis 14 Liter Feuchtigkeit – durchs Atmen, Schwitzen, Duschen, Kochen, Putzen, Wäsche trocknen, Blumen gießen, durch Zimmerpflanzen und Aquarien. Die Feuchtigkeit darf nicht im Haus bleiben, sondern muss durch Lüften nach außen transportiert werden. Unterbleibt das Lüften, schlägt sich die Feuchtigkeit in Zimmerecken oder an den Außenwänden nieder und bildet dort den idealen Nährboden für Schimmel. Um das zu verhindern müssen auch in der kalten Jahreszeit Wohnräume mehrfach täglich gelüftet werden. Experten raten zu fünf bis zehn Minuten stoßlüften mit komplett geöffneten Fenstern und vorzugsweise quer durch mehrere Räume. Weitere Informationen unter www.vpb.de

8. Dezember 2010
von Michael Scheuch
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Baufirma muss Mängel beseitigen

Quelle: photocase.de view7(PM) Kaum wohnt die Familie im neuen Haus, breitet sich an der Kelleraußenwand ein feuchter Fleck aus. Ein absurdes Horror-Szenario? Mitnichten! Für viele junge Hausbesitzer ist das Alltag! Sie haben ihren Bau abgenommen, alles schien perfekt, und nun das! Was können sie tun? Dazu meint der Verband Privater Bauherren (VPB): Wenn der Bauherr den Schaden nicht selbst verursacht hat, dann muss er sich an den Bauunternehmer halten, der für den Bau beziehungsweise das beschädigte Bauteil verantwortlich ist. Dieser Unternehmer ist innerhalb der Gewährleistungsfrist (im privaten Hausbau normalerweise fünf Jahre ab Abnahme) zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Zumindest theoretisch – und wenn er noch am Markt ist und nicht längst insolvent! Der Bauherr muss den Mangel gegenüber dem Unternehmer rügen und die Beseitigung des Mangelns verlangen. Was passiert aber, wenn der Unternehmer nicht reagiert oder den Schaden nicht beseitigt, weil er behauptet, er sei gar nicht zuständig, sondern eine andere Firma? Auch dann muss der Bauherr nicht auf seine Rechte verzichten. Er darf in dem Fall sogar ohne weitere Rücksprache mit dem Bauunternehmer einen Sachverständigen beauftragen, der Ursache und Ausmaß des bereits vorhandenen Schadens feststellt. Wie er dabei vorgeht und sich absichert, das sollte er sich vom unabhängigen Sachverständigen erläutern lassen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

6. Dezember 2010
von Michael Scheuch
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Wann Bauherren heute besser auf das Bauspardarlehen verzichten | ING-DiBa

(PM) Frust statt Freude: Während die meisten Bauherren und Immobilienkäufer sich seit Monaten über Baugeldzinsen auf Niedrigstniveau freuen, bereitet vielen Bausparern die Mitteilung der Bausparkasse, dass der Kredit zum Abruf bereitsteht, eine herbe Enttäuschung. Denn das nach Jahren der Vertragsansparung endlich zugeteilte Bauspardarlehen ist im aktuellen Zinstief oft deutlich teurer als vergleichbare Hypothekendarlehen von Banken und Sparkassen.

viaFinanzwissen kompakt | ING-DiBa.

1. Dezember 2010
von Michael Scheuch
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Brandschutz nicht vernachlässigen

(PM) Sprinkleranlagen spielen im privaten Ein- und Zweifamilienhausbau in Deutschland keine Rolle. Nach Ansicht des Verbands Privater Bauherren (VPB) liegen die Gründe in der traditionell hochwertigen Bauweise hierzulande: Massivbauten sind, im Gegensatz zu den in anderen Ländern üblichen preiswerten Hauskonstruktionen, deutlich weniger brandgefährdet. Der Einbau einer Sprinkleranlage verteuert das Bauen zusätzlich. Mit dem Einbau ist es auch noch nicht getan: Sprinkleranlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Der VPB hält die geltenden Brandschutzbestimmungen für ausreichend, mahnt allerdings deren korrekte bauliche Umsetzung auf der Baustelle an. Vor allem im Schlüsselfertigbau muss die Qualität nach Erfahrung des VPB immer sorgfältig kontrolliert werden. Desweiteren setzt sich der VPB für den zügigen Einbau von Brandmeldern ein, nicht nur im Neu-, sondern auch im Altbau. Weitere Informationen unter www.vpb.de

24. November 2010
von Michael Scheuch
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Schlussrechnung nie vor der Abnahme bezahlen!

© Bernd_Leitner - Fotolia.com(PM) In den vergangenen Jahren haben sich am Bau verschiedene Verfahrensweisen etabliert, die nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen viele Bauunternehmer auf Abnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Oft fehlen noch Außenanlagen, Wege, Einfriedung, Treppengeländer oder Vordächer, gelegentlich sind die Installationen noch nicht angeschlossen oder die Heizung funktioniert nicht. Solche unfertigen Häuser muss der Bauherr nicht abnehmen. Neben dem Versuch, die Bauherren zur Abnahme eines unfertigen Gebäudes zu überreden, gibt es weitere Fallstricke, über die ungeduldige Hauskäufer stolpern können, wie etwa die Bezahlung der Schlussrechnung. Wer die Schlussrechnung akzeptiert und bezahlt, der hat damit in der Regel den Bau offiziell akzeptiert – und abgenommen. Das kann auch schon passieren, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld überreicht. Fachleute nennen das „konkludentes“, also schlüssiges Verhalten. Der VPB rät deshalb immer, auf einen offiziellen Bauabnahmetermin zu bestehen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

17. November 2010
von Michael Scheuch
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Laubbläser sind laut und unhygienisch

(PM) Jetzt jaulen sie wieder, die Laubbläser. Angetrieben von dröhnenden Zwei- oder Viertaktmotoren blasen damit Gartenbesitzer wie Hausmeister Wege und Ecken frei und verursachen dabei – je nach Bauart des Geräts – Krach in der Lautstärke eines Presslufthammers. Inzwischen haben verschiedene Städte strikte Ruhezeiten eingeführt, in denen Laubbläser nicht verwendet werden dürfen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wer in diesen Zeiten lärmt, der handelt ordnungswidrig und kann mit Bußgeld belegt werden. Für professionelle Gartenkolonnen, die die Geräte benutzen, gelten außerdem strenge Arbeitsschutzauflagen: Sie müssen Gehörschutz tragen – und einen Mundschutz. Denn das Laubblasen birgt Risiken: Mit der aufgewirbelten Luft werden nicht nur Kleinstlebewesen wie Spinnen, Käfer oder Tausendfüßler durch die Luft geschleudert, sondern auch Bakterien, Feinstaub und Kotpartikel. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

4. November 2010
von Michael Scheuch
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Energiesparen mit hydraulischem Abgleich – WISO

(Link) Deutsche Heizungen verschleudern jedes Jahr Milliarden Euro, weil sie schlecht eingestellt sind. Energieberater fordern daher ebenso wie der Verband der Heizungsbauer den hydraulischen Abgleich, der für fast alle Anlagen erhebliche Ersparnisse bringt. Das Problem: Kaum einer kennt die Maßnahme, und nur wenige Handwerker bieten sie an.

Energiesparen mit hydraulischem Abgleich – ZDF.de.