Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

15. März 2017
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für VPB: Bauherren stehen für KfW-Mittel gerade

VPB: Bauherren stehen für KfW-Mittel gerade

(PM). Für Neubau, Altbau, energetische Sanierung, die Beseitigung von Barrieren und den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster gibt es aus Steuergeldern KfW-Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Die Vergabe der Mittel ist dabei an strikte Bedingungen gekoppelt, die die Bauherren und Hausbesitzer einhalten müssen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zuständig für die korrekte Umsetzung der Auflagen sind die Bauherren, die die Förderanträge stellen. Selbst wenn die Handwerker schlecht arbeiten und die Förderbedingungen deshalb nicht eingehalten werden, hält sich die KfW immer an die Bauherren. Die KfW überprüft in Stichproben die Einhaltung ihrer technischen Vorgaben und fordert im Ernstfall die Gelder zurück. In die Auseinandersetzung mit dem Handwerker mischt sie sich nicht ein. Das ist allein Sache der Bauherren. Sie sind als Antragsteller für die korrekte Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Nicht nur deshalb lohnt sich also bei allen Programmen die handwerkliche Arbeit zum Schluss noch einmal vom unabhängigen Sachverständigen kontrollieren zu lassen.
Weitere Informationen unter www.vpb.de.

14. März 2017
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für (Link) Verträge werden sicherer: Mehr Schutz für Bauherren

(Link) Verträge werden sicherer: Mehr Schutz für Bauherren

Die eigene Immobilie ist für viele Deutsche ein Traum – und ein teurer dazu. Wer nicht gebraucht kauft, muss besonders sorgfältig planen. Damit dies besser klappt, stärkt der Gesetzgeber die Rechte von Häuslebauern.

Quelle: Verträge werden sicherer: Mehr Schutz für Bauherren

kallejipp / photocase.com

10. Februar 2017
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für (Link) Gebühren fürs Eigenheim: Nach dem Hauskauf wird es teuer

(Link) Gebühren fürs Eigenheim: Nach dem Hauskauf wird es teuer

Immobilienbesitzer werden mit Steuern und Gebühren geschröpft. Sogar für die Straße vor dem Haus müssen sie zahlen. Das kann schon mal 100.000 Euro kosten.

Quelle: Gebühren fürs Eigenheim: Nach dem Hauskauf wird es teuer

7. Dezember 2016
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für VPB: Sonnenschutz von Anfang an einplanen

VPB: Sonnenschutz von Anfang an einplanen

(PM) Wer jetzt sein Haus plant und im kommenden Jahr bauen will, der sollte den sommerlichen Wärmeschutz nicht vergessen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Das klingt zwar angesichts winterlicher Verhältnisse draußen nicht besonders wichtig, zahlt sich aber in heißen Sommern später aus. Und: Winterzeit ist schließlich Planungszeit! Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der „Sommerliche Wärmeschutz“ bei Neubauten vorgeschrieben. Er gehört zur Planung und kann, nach VPB-Erfahrung, rechnerisch auch relativ leicht umgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Ein Haus, das für winterliche Kälte ausreichend gedämmt ist, ist in der Regel auch gegen sommerliche Hitze geschützt. Das trifft sogar auf Häuser ohne Läden oder Dachüberstände zu. Aber Sonne ist nicht immer willkommen. Im Sommer kann sie zur Plage werden. Gerade bei den aktuell sehr beliebten und am Bauhaus orientieren Häusern fehlt beispielsweise oft jeglicher konstruktiver Sonnenschutz. Bauherren sollten hier zumindest über Rollos, Jalousien, Markisen, Rollläden wie auch Schiebeläden nachdenken. In jedem Fall sind außenliegende Beschattungen erheblich wirkungsvoller als innenliegende. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

30. November 2016
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für VPB: Hausbesitzer müssen Rauchwarnmelder nachrüsten

VPB: Hausbesitzer müssen Rauchwarnmelder nachrüsten

(PM). Alle Bundesländer schreiben demnächst den Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten vor: In Berlin tritt das entsprechende Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft. Auch Altbauten müssen in den meisten Ländern inzwischen nachgerüstet werden. Deadline für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen und Saarland ist der 31. Dezember 2016, also in wenigen Tagen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). In Sachsen liest sich zwar die Gesetzesbegründung anders, nach dem Gesetzeswortlaut selbst müssen Rauchwarnmelder seit 2016 aber nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand installiert werden, wenn nicht gerade zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes ein Verfahren nach der alten Bauordnung bezüglich des Gebäudes lief. Selbst wenn kein Amt den Einbau der Melder kontrolliert, rät der VPB Hausbesitzern doch zum Einbau: Rauchwarnmelder retten Leben. Sie sind leicht zu installieren, können sogar geklebt werden. Rauchwarnmelder sollten mit dem Qualitätszeichen „Q“ gekennzeichnet sein und der Angabe „EN 14604“. Das „Q” ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die sich für den Langzeiteinsatz eignen. Auch solche Modelle sind inzwischen preisgünstig auf dem Markt. Die DIN 14676 regelt die Montage von Rauchwarnmeldern in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege gedacht sind. DIN-Normen sind aber keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Experten raten daher sogar zu noch mehr Sicherheit: Alle Räume sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein, außer Bad und Küche, denn dort lösen wabernde Dunstwolken regelmäßige Fehlalarme aus. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

29. September 2016
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für VPB: Insolvenzen kündigen sich oft an

VPB: Insolvenzen kündigen sich oft an

VPB: Insolvenzen kündigen sich oft an (PM). Geht während des Hausbaus die Baufirma pleite, dann ist das für viele Bauherren eine echte Katastrophe, denn das komplexe Insolvenzverfahren unterbricht den Bau zunächst einmal für rund ein halbes Jahr, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). In dieser Zeit können und dürfen die Bauherren so gut wie nichts tun. Damit es vielleicht erst gar nicht so weit kommt oder sie zumindest nicht „kalt“ erwischt werden, sollten Bauherren nicht nur auf Sicherheiten und einem ausgewogenen Zahlungsplan bestehen, sondern immer auch wachsam sein. Insolvenzen kündigen sich nämlich oft an. Bauherren sollten regelmäßig auf ihrer eigenen Baustelle nach dem Rechten sehen, empfiehlt der VPB. Dann fällt ihnen auf, wenn sich Arbeiten verzögern, Subunternehmer nicht mehr erscheinen, wenn plötzlich fremde Firmen auftauchen, Material nicht geliefert oder gelieferte Baustoffe gar wieder abgeholt werden, wenn die Baustelle tagelang verwaist ist und einen schlampigen Eindruck macht. Wenn sich Subunternehmer direkt an die Bauherren wenden, und wenn die Baufirma nur noch schwer oder gar nicht mehr zu erreichen ist, dann können das alles Hinweise auf mögliche Probleme der Firma sein. Schöpfen Bauherren Verdacht, sollten sie sich umgehend an ihren Sachverständigen wenden und mit ihm und einem Baurechtsanwalt klären, wie es weitergeht. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

14. September 2016
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für VPB: Zuschüsse lohnen sich nicht immer!

VPB: Zuschüsse lohnen sich nicht immer!

(PM). Wer baut, der braucht viel Geld und freut sich, wenn er vom Staat, der Kommune oder seinem Arbeitgeber etwas dazu bekommt. Zuschüsse und Zinsvergünstigungen sind aber grundsätzlich an Auflagen gebunden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Und zumindest bei staatlichen Zuschüssen gehen die Anforderungen, etwa an die Energieeffizienz, grundsätzlich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Das muss so sein, denn der Staat kann keinen Bau bezuschussen, der lediglich die ganz normalen, gesetzlichen Auflagen erfüllt. Wer Zuschüsse haben möchte, der muss also schon etwas Besonderes liefern. Sobald aber ein Haus besser gedämmt oder effizienter geheizt wird, wird es auch teurer als der Standard. Ob und wann diese Mehrkosten durch den staatlichen Zuschuss wieder hereinkommen, das sollten sich Bauherren genau ausrechnen, rät der VPB. Mitunter ist es sinnvoller, lediglich den preisgünstigeren Normalstandard zu bauen und dafür auf Zuschüsse ganz zu verzichten. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

31. August 2016
von Michael Scheuch
Kommentare deaktiviert für VPB: Regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen!

VPB: Regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen!

(PM) Seit 2013 können Hausbesitzer zwar ihren Schornsteinfeger frei wählen, aber Kehr- und Messpflichten haben sie nach wie vor, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtigste Kontrollinstanz ist weiterhin der Bezirksschornsteinfeger, der nun korrekt „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt. Der Bezirksschornsteinfeger führt zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch. Dabei handelt es sich um die Begutachtung aller Feuerungsanlagen im Haus. Die Feuerstättenschau dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach der Prüfung bekommt der Eigentümer einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen wann erledigt werden müssen. Der Hausbesitzer ist damit in der Pflicht, er muss die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erledigen lassen – und dies dem Bezirksschornsteinfeger auch nachweisen. Ob er damit einen freien oder den Bezirksschornsteinfeger beauftragt, das bleibt ihm überlassen. Hausbesitzer sollten regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen, damit sie keine Frist versäumen. Das gilt auch für Hauskäufer, die eine gebrauchte Immobilie übernehmen. Sie müssen sich mit den Hausunterlagen auch den Feuerstättenbescheid aushändigen lassen – und am besten gleich mal nach den nächsten Terminen schauen! Weitere Informationen unter www.vpb.de.