Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

VPB: Regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen!

(PM) Seit 2013 können Hausbesitzer zwar ihren Schornsteinfeger frei wählen, aber Kehr- und Messpflichten haben sie nach wie vor, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtigste Kontrollinstanz ist weiterhin der Bezirksschornsteinfeger, der nun korrekt „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt. Der Bezirksschornsteinfeger führt zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch. Dabei handelt es sich um die Begutachtung aller Feuerungsanlagen im Haus. Die Feuerstättenschau dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach der Prüfung bekommt der Eigentümer einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen wann erledigt werden müssen. Der Hausbesitzer ist damit in der Pflicht, er muss die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erledigen lassen – und dies dem Bezirksschornsteinfeger auch nachweisen. Ob er damit einen freien oder den Bezirksschornsteinfeger beauftragt, das bleibt ihm überlassen. Hausbesitzer sollten regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen, damit sie keine Frist versäumen. Das gilt auch für Hauskäufer, die eine gebrauchte Immobilie übernehmen. Sie müssen sich mit den Hausunterlagen auch den Feuerstättenbescheid aushändigen lassen – und am besten gleich mal nach den nächsten Terminen schauen! Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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