08.03.2016 – Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine insolvente Handwerker- oder Baufirma kann den Bauherrn schmerzhaft treffen. Zahlungsunfähige Firmen in der Bauwirtschaft sind keine Ausnahme und kosten den Auftraggeber mitunter viel Zeit und Geld. Betroffene sollten jedoch nicht in Panik verfallen und sofort eine Zweitfirma beauftragen, aber auch nicht unnötig lange am beauftragten Bauträger festhalten, wenn z.B. der Hausbau fast fertig ist.
Link – BAUUNTERNEHMEN PLEITE – BAUHERR DARF FRISTLOS KÜNDIGEN
16. April 2016