(PM) Am Platz für Autostellplätze wird oft gespart. Viele Tiefgaragen sind Paradebeispiele dafür. Aber auch Einzel- oder Doppelgaragen auf privatem Grund können schmaler ausfallen, als mancher Käufer einer schlüsselfertigen Immobilie vermutet, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts München(OLG München, Beschl. v. 07.08.2012, Az. 9 U 601/12). Ein Bauherr hatte gegen seinen Bauunternehmer geklagt, weil er seinen Wagen nur mit mehrmaligem Rangieren in der hauseigenen Garage parken konnte. Für ihn war das ein Mangel. Das Gericht sah das anders. Da es für den Bau einer privaten Garage keine anerkannten Regeln der Technik gäbe, habe der Bauunternehmer seinen Vertrag erfüllt. Der Fall zeigt: Wer baut, modernisiert oder kauft, sollte auch der Stellplatzfrage einige Aufmerksamkeit schenken. Unabhängige Bausachverständige beraten dabei und klären mit dem Bauherrn, ob dessen Van auch in die geplante Garage passt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.
VPB: Garageneinfahrt muss nicht bequem sein
22. Mai 2013