VPB: Bauherren brauchen verbindlichen Einzugstermin
(PM). In rund sechs Wochen, am 1. Januar 2018, tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Er empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen ab sofort in alle Bauverträge hinein zu verhandeln. Das geht, denn Baufirmen und Bauherren genießen Vertragsgestaltungsfreiheit. Alles, was ab 2018 Pflicht wird, kann damit – bei etwas gutem Willen – schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden. Wichtig für private Bauherren ist zum Beispiel ein verlässlicher Einzugstermin. Sie müssen wissen, wann sie ihre bisherige Wohnung kündigen müssen, wann sie das Umzugsunternehmen bestellen, sich ummelden und die Kinder in der neuen Schule und Kita anmelden müssen. Der neue Verbraucherbauvertrag muss verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Das kann ein konkreter Termin sein. Steht der Beginn der Baumaßnahme aber noch nicht fest, ist der schwer zu nennen. In diesem Fall muss die Baufirma zumindest die Dauer der Baumaßnahme verbindlich angeben. Bauherren bekommen damit erheblich mehr Planungssicherheit.
VPB: Bauherren brauchen verbindlichen Einzugstermin
15. November 2017