(PM). Zum Jahreswechsel tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es bringt viele Vorteile für private Bauherren, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel haben Bauherren als Verbraucher dann erstmals das Recht auf die Herstellung und Herausgabe konkreter Pläne und Berechnungen für ihr zukünftiges Haus. Die sind nötig, um beweisen zu können, dass das Haus geltendem Recht entspricht. Der VPB rät dazu, die Herstellung und Übergabe der Pläne bereits jetzt in diesem Jahr fest in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Da beim Schlüsselfertigbau Baufirmen und Bauherren Vertragsgestaltungsfreiheit genießen, können sie vereinbaren, was sie wollen. Bauherren sollten sich nicht hinhalten lassen: Alles, was ab 1. Januar 2018 Pflicht wird, können Baufirmen, bei etwas gutem Willen, heute schon leisten.
Weitere Informationen unter www.vpb.de
VPB: 2017 schon Bauunterlagen einfordern!
5. Juli 2017