(PM). Fast alle Bundesländer schreiben den Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten vor. Auch Altbauten müssen in den meisten Ländern inzwischen nachgerüstet werden. Deadline für Bestandsbauten in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist der 31. Dezember 2015, also in wenigen Wochen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch wenn kein Amt den Einbau der Melder kontrolliert, rät der VPB Hausbesitzern doch zum Einbau: Rauchwarnmelder retten Leben. Sie sind leicht zu installieren, können sogar geklebt werden. Rauchwarnmelder sollten mit dem Qualitätszeichen „Q“ gekennzeichnet sein und der Angabe „EN 14604“. Das „Q” ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die sich für den Langzeiteinsatz eignen. Auch solche Modelle sind inzwischen preisgünstig auf dem Markt. Die DIN 14676 regelt die Montage von Rauchwarnmeldern in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege gedacht sind. DIN-Normen sind aber keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Experten raten aber sogar zu noch mehr Sicherheit: Alle Räume sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein, außer Bad und Küche, denn dort lösen wabernde Dunstwolken regelmäßige Fehlalarme aus. Weitere Informationen unter www.vpb.de
VPB: Hausbesitzer müssen Rauchwarnmelder nachrüsten
9. Dezember 2015