Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

VPB: Skonto muss vereinbart werden

(PM) Hausbesitzer müssen oft auf jeden Euro achten und schätzen deshalb Rabatte und Skonti. Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen durchaus üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu fünf Prozent Skonto räumen Handwerksfirmen in der Regel ein. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Das heißt, der Hausbesitzer muss sich zum Beispiel beim Sanitärinstallateur oder Heizungsbauer ausdrücklich nach Skonto erkundigen. Außerdem muss die Vereinbarung eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt werden, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto abgezogen werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist, empfiehlt der VPB. Relevant ist dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma – sofern nichts anderes vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktagen dauern. Das sollten Auftraggeber einkalkulieren. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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