(PM). Wer baut, der weiß, das wird teuer. Was viele vergessen: Es sind nicht nur die Baukosten, die der Käufer finanzieren muss, sondern auch die Nebenkosten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zu den Nebenkosten zählen zum Beispiel oft die Beurkundungskosten beim Notar und die Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer, die inzwischen in den meisten Bundesländern bei fünf Prozent oder sogar darüber liegt, wird beim Kauf aller inländischen Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen fällig, übrigens auch beim Erwerb eines Erbbaurechts. Der Käufer muss die Grunderwerbsteuer nach der Protokollierung des Kaufvertrags beim Notar überweisen. Je schneller er das erledigt, umso besser, denn erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, dann stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und die wiederum braucht das Grundbuchamt, um den neuen Eigentümer offiziell ins Grundbuch einzutragen. Die Grunderwerbsteuer errechnet sich aus dem Kaufpreis. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 Prozent. Kostet das Haus 250.000 Euro, schlägt die Grunderwerbsteuer mit 16.250 Euro zu Buche. Selbst im preisgünstigen Sachsen oder Bayern, wo die Grunderwerbsteuer noch 3,5 Prozent beträgt, werden auf diesen Hauspreis 8.750 Euro Steuer fällig. Der VPB rät, solche hohen Summen unbedingt in die Hausfinanzierung mit einzukalkulieren. Weitere Informationen unter www.vpb.de
VPB rät: Grunderwerbsteuer schnell bezahlen
4. März 2015