Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

VPB: Brandmelder jetzt auch im Altbau Vorschrift

(PM) Ursachen für Brände gibt es viele: defekte Kabel, schmorende Akkuladestationen, vergessene Bügeleisen, trockene Weihnachtsbäume, zündelnde Kinder, Bratfett mit Wasser und … Raucher im Bett. Rund 240.000 Mal brennt es in Deutschland pro Jahr. Tausende Menschen werden dabei verletzt. Über 800 kommen allein bei Wohnungsbränden ums Leben. Die meisten ersticken nachts an den Rauchgasen. Die Unfähigkeit des Menschen, Rauch im Schlaf zu riechen, wird ihnen zum Verhängnis. Die Zahl der Toten könnte drastisch sinken, so der Verband Privater Bauherren (VPB), wenn mehr Rauchwarnmelder installiert würden. Die kleinen Geräte sind deshalb inzwischen in fast allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten Pflicht. Auch Altbauten werden Zug um Zug mit den Wächtern ausgestattet. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein gilt die Rauchmelderpflicht bereits in Neu- wie Altbauten. In Baden-Württemberg und Hessen müssen Hausbesitzer dieses Jahr aufpassen: Altbauten müssen bis zum Jahresende nachgerüstet werden. Stichtag ist der 31.12.2014! Der VPB rät auch allen Hausbesitzern, die noch nicht zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet sind, die Geräte zu montieren. Das ist nicht teuer, und die Handwerkerleistungen können sogar von der Einkommensteuer abgezogen werden. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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