(PM) „Schlüsselfertig“ bedeutet nicht „bezugsfertig“. Immer wieder fallen Bauherren auf den Begriff „schlüsselfertig“ herein. Er suggeriert sorgloses Bauen, ist aber ein reiner Marketingbegriff und nirgendwo gesetzlich definiert, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Erfahrungsgemäß sind die Bau- und Leistungsbeschreibungen vieler Schlüsselfertiganbieter lückenhaft. Oft fehlen wichtige Dinge, wie beispielsweise die Hausanschlüsse oder der Erdaushub samt Entsorgung. In aller Regel fehlt im Angebot auch das Baugrundgutachten. Das ist aber nötig, denn nur wenn die Beschaffenheit des Baugrundes bekannt ist, kann der Keller entsprechend geplant und seriös kalkuliert werden. In den meisten Bauverträgen wird der Keller nur als einfache schwarze Wanne unter Idealbedingungen angesetzt. Verlangt der Baugrund dann aber teurere Lösungen, bleiben die Mehrkosten dank unternehmerischer Vertragsgestaltung am Bauherrn hängen. Wer seinen Bauvertrag vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lässt, erfährt rechtzeitig, mit welchen Zusatzkosten er noch rechnen muss. Weitere Informationen unter www.vpb.de
VPB: Hausanschlüsse fehlen in vielen Bauverträgen
13. August 2014