Kaufen vom Bauträger

ohne böse Überraschungen

Rauchmelder müssen im Vertrag stehen

(PM) In allen Bundesländern, außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen, müssen neue Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein; in Berlin und Brandenburg gibt es Bestrebungen, die Rauchmelderpflicht im Laufe des Jahres 2014 gesetzlich zu regeln. Käufer von Schlüsselfertigbauten, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), müssen darauf achten. Rauchmelder sollten immer auch Bestandteil des Bau- und Leistungsverzeichnisses sein. Bauherren sollten am besten auch gleich im Vertrag regeln, wo genau die Rauchmelder montiert werden. Bei der Bauabnahme wird dann geprüft, ob die vorgeschriebenen Rauchmelder wie vereinbart montiert worden sind.