{"id":273,"date":"2014-10-29T15:02:56","date_gmt":"2014-10-29T13:02:56","guid":{"rendered":"http:\/\/kaufen-vom-bautraeger.scheuch.org\/?p=273"},"modified":"2014-11-27T08:58:06","modified_gmt":"2014-11-27T06:58:06","slug":"vpb-warnt-erst-die-bauabnahme-dann-der-einzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kaufen-vom-bautraeger.scheuch.org\/?p=273","title":{"rendered":"VPB warnt: Erst die Bauabnahme, dann der Einzug!"},"content":{"rendered":"<p>(PM). In wenigen Wochen ist Weihnachten. Viele Bauherren m\u00f6chten zum Jahreswechsel ins neue Heim ziehen. Das sollten sie nicht \u00fcberst\u00fcrzen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Vor dem Einzug steht n\u00e4mlich die Bauabnahme \u2013 und die ist, neben der Vertragsunterzeichnung, der rechtlich gravierendste Schritt beim Bauen. Mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn \u00fcber. Er muss das Haus ab sofort selbst versichern. Mit der Abnahme beginnt auch die Gew\u00e4hrleistungsfrist.<\/p>\n<p>\u201eUnd die Schlusszahlung wird f\u00e4llig, denn mit der Abnahme des Hauses bescheinigt der Bauherr dem Bauunternehmer, dass das Haus im Gro\u00dfen und Ganzen in Ordnung ist\u201c, erl\u00e4utert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag. \u201eDie Bauabnahme hat also weitreichende Folgen. Bauherren sollten deshalb auf einem Ortstermin auf der Baustelle bestehen und sich nicht mit einer Abnahme zwischen T\u00fcr und Angel abspeisen lassen\u201c, r\u00e4t der Rechtsanwalt. Genau das versuchen aber viele Firmen, beobachten VPB-Berater bundesweit. Sie dr\u00e4ngen auf schnelle Abnahme. An einem Ortstermin haben sie wenig Interesse. \u201eDas ist aber nicht im Sinne des Bauherrn\u201c, erkl\u00e4rt Holger Freitag. \u201eEr muss zwar gem\u00e4\u00df \u00a7 640 Abs. 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) das von ihm bestellte Haus abnehmen und bezahlen, aber nur, wenn es keine gravierenden M\u00e4ngel hat.\u201c<\/p>\n<p>Um festzustellen, ob tats\u00e4chlich alles seine Ordnung hat, ist die f\u00f6rmliche Bauabnahme direkt im Haus und mit allen Vertragspartnern der korrekte Weg. Bauherren sollten die Abnahme systematisch vorbereiten und gemeinsam mit ihrem Bausachverst\u00e4ndigen ein paar Tage vor dem eigentlichen Abnahmetermin die Immobilie \u00fcberpr\u00fcfen, r\u00e4t der VPB. Dabei checkt der Experte, ob alle im Vertrag vereinbarten Arbeiten erledigt sind: Ist das Haus tats\u00e4chlich fertig oder fehlen noch Vordach, Gel\u00e4nder, Zuwege, Einfriedung, Rauchwarnmelder? Funktioniert die komplette Haustechnik? Sind alle M\u00e4ngel, die w\u00e4hrend der Bauzeit bereits vom Bausachverst\u00e4ndigen moniert wurden, inzwischen beseitigt oder noch nicht? <!--more--><\/p>\n<p>Mit der Liste der M\u00e4ngel und Fragen geht der Bauherr zum eigentlichen Bauabnahmetermin. Weil das ein Treffen unter Fachleuten ist, sollte er auch dazu seinen Sachverst\u00e4ndigen als Berater mitnehmen, denn der spricht und versteht die Fachsprache und kann beurteilen, was die Ausf\u00fchrungen und Zusagen der anderen Teilnehmer bedeuten. Er wei\u00df zum Beispiel, wie viel Zeit der Bauherr dem Bauunternehmer f\u00fcr die Beseitigung eventueller M\u00e4ngel einr\u00e4umen sollte, und wie viel Werklohn der Bauherr daf\u00fcr zun\u00e4chst einbehalten kann. Die Bauabnahme sollte unbedingt protokolliert werden. In diesem Abnahmeprotokoll werden alle M\u00e4ngel aufgelistet, die bei der Begehung festgestellt werden sowie alle Beanstandungen aus fr\u00fcheren Baustellenkontrollen, die noch nicht behoben wurden. Bei der Abnahme stellt sich dann die Frage: Sind die noch vorhandenen M\u00e4ngel gravierend oder sind es besonders viele M\u00e4ngel? Ist das der Fall, dann kann der Bauherr unter Umst\u00e4nden die Abnahme zu diesem Zeitpunkt verweigern.<\/p>\n<p>\u201eDas ist aber die Ausnahme\u201c, erl\u00e4utert Rechtsanwalt Freitag die g\u00e4ngige Praxis. \u201eIm Normalfall wird der Bauherr das Haus trotz kleinerer M\u00e4ngel abnehmen. Nat\u00fcrlich muss die Baufirma die M\u00e4ngel noch beseitigen, das muss sich der Bauherr im Protokoll ausdr\u00fccklich vorbehalten\u201c, erkl\u00e4rt Holger Freitag. \u201eVers\u00e4umt er das, kann er nur noch Schadenersatz geltend machen, statt schnell ein mangelfreies Haus zu bekommen.\u201c Vorsicht gilt auch bei Vertragsstrafen: \u201eHat der Bauherr beispielsweise eine Vertragsstrafe vereinbart, falls die Bauzeit \u00fcberschritten wird, dann muss er sich auch diese Vertragsstrafen im Abnahmeprotokoll ausdr\u00fccklich vorbehalten \u2013 sonst geht sie verloren.\u201c Oft vereinbaren die Parteien auch einen weiteren Termin, bis zu dem alle M\u00e4ngel beseitigt sein m\u00fcssen. Auch zu diesem zweiten Treffen sollte der Bauherr dann seinen Sachverst\u00e4ndigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die monierten Sch\u00e4den tats\u00e4chlich inzwischen repariert wurden.<\/p>\n<p>\u201eBauherren sollten sich f\u00fcr die Abnahme Zeit nehmen.\u201c, mahnt Rechtsanwalt Freitag. \u201eAuf keinen Fall sollten sie die Schlussrechnung vor der Abnahme bezahlen, weil sie damit ihr st\u00e4rkstes Druckmittel aus der Hand geben.\u201c Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB <a href=\"http:\/\/www.vpb.de\">www.vpb.de<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(PM). In wenigen Wochen ist Weihnachten. Viele Bauherren m\u00f6chten zum Jahreswechsel ins neue Heim ziehen. Das sollten sie nicht \u00fcberst\u00fcrzen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). 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